Seite 2 von 2
Verfasst: 22. Jan 2009, 18:32
von Thomas-OS
Ne, ne MkIII, um mich zu verunsichern brauchs schon etwas mehr. Habe meine Neuerwerbung am Sonntag abgeholt und erstmal in die Garage gestellt. Ich denke, dass ich im Frühjahr einfach mal zum TÜV fahren werde und mit den Blaukitteln reden werde. Vielleicht gerät man ja an jemanden, der der Sachen etwas flexibel gegenüber steht, wenn nicht, pech gehabt. Sollte ich evtl. bei ner HU oder Oldtimerbegutachtung Probleme bekommen, dann bau ich die Sache eben wieder um - fertig!
@ Harry:
Bist wohl ein kleiner Internetschnüffler
Da dank Harry jetzt alle über die Herkunft meines Wagens Bescheid wissen, noch ne kleine Info: 6.000,- habe ich nicht gezahlt
Viele Grüße
Thomas
Verfasst: 26. Jan 2009, 17:01
von Thomas-OS
Hallo,
ich war heute beim TÜV und habe dort mein Problem vorgetragen. Was ich dann erlebt habe, könnt ihr euch nicht vorstellen:
Der Blaukittel hat sich die Sache angesehen und meinte dann: "Eintragung unmöglich aber auch nicht notwendig!"
Zur Erklärung:
Für den Fall, dass er die Sachen eintragen würde, würde er die persönliche Haftung übernehmen. Würde er die Sachen heute eintragen und ich würde morgen einen Unfall aufgrund des Fahrwerks bauen, verträte der TÜV eh den Standpunkt, getsern war´s ok, heute haben wir es ja nicht begutachtet.
Mit anderen Worten:
Ob ichs vom TÜV eintragen lasse oder nicht, wenn was schief geht, bin ich eh dran. Im Prinzip hat der Meister damit doch seine ganze Arbeit in Frage gestellt. Ich frage mich, wofür es denn dann überhaupt TÜV etc. gibt!?
Ich habe mich jetzt entschieden, die Sachen uneingetragen zu lassen und einfach keinen Unfall zu bauen.
Gruß Thomas
Verfasst: 26. Jan 2009, 17:50
von Fischkopf
Thomas-OS hat geschrieben:
Ich habe mich jetzt entschieden, die Sachen uneingetragen zu lassen und einfach keinen Unfall zu bauen.
Hallo Thomas,
das scheint dann auch die einzige Alternative zu sein, wenn Du nicht alles auf "Original" zurückändern willst!
Das eine normale TÜV-Durchsicht nur eine Momentaufnahme sein kann - das ist ja schon einleuchtend.
Aber wenn mann durch den TÜV eine Veränderung am Fahrzeug abnehmen und eintragen läßt, so gilt diese für mich als "genehmigt und anerkannt" bis zu dem Zeitpunkt, wo eine erneute Änderung erfolgt. Von da her verstehe ich die Aussage des Prüfers
"gestern war´s ok, heute haben wir es ja nicht begutachtet" nicht so ganz.
Ich weiß vom Prüfer meines Vertrauens, daß der keine Teile einträgt, die "bauartgenehmigungspflichtig" sind. Dazu gehören beispielsweise Lenkräder und mit Sicherheit auch Dein Fahrwerk!
Ich wünsche Dir eine allzeit unfallfreie Fahrt!
Gruß, Markus